Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
aus aktuellem Anlass haben wir für Sie einen Beitrag zur neuen EU-Entschließung zur Futtermittel- und Lebensmittelsicherheit. Auch finden Sie einen Bericht zu der EU-Initiative für einen höheren Frauenanteil in Wirtschaftsunternehmen um das europäische Wachstum zu fördern. Darüber hinaus haben wir noch einen Beitrag zur neuen Verkehrsdeliktsregelung im EU-Raum.
Zum Schluss informieren wie Sie gerne noch zu unserer besonderen Tagesfahrt im August.
Ihr EUROPE DIRECT Team
Neue EU-Richtlinien zur Futtermittel- und Lebensmittelsicherheit
In einer neuen Entschließung hat sich das das Europäische Parlament dafür ausgesprochen, den starken Rückgang von BSE-Fällen in der EU nicht als Anlass für eine Abschwächung der Überwachung zu nehmen. Die BSE-Sicherheitsstandards müssen weiterhin die Gesundheit von Mensch und Tier garantieren können. Allerdings könnte das Verbot, tierische Proteine an Nichtwiederkäuer wie z.B. Schweine zu verfüttern, nach und nach aufgehoben werden, sollten weitere Schutzmaßnahmen getroffen werden. Zur Frage des Verfütterungsverbotes von Tiermehl an Allesfresser (keine Wiederkäuer, wie z.B. Schafe, Ziegen und Rinder) erklärten die Abgeordneten : "Wir müssen diese Regelung ändern, wir importieren in hohem Maße Eiweißpflanzen - Soja - aus den USA und Brasilien, die alle gentechnisch verändert sind. Das kann nicht die Alternative sein ! Wir müssen in der Europäischen Union eine eigene Versorgung haben, die hochwertig, sicher und qualitativ gut sein muss. Die Herstellungsmethode muss den maßgeblichen Standards entsprechen, und wir müssen außerdem sicherstellen, dass es keinen Cross-Kannibalismus gibt, dass an Schweine eben nur Tiermehl von Geflügel und an Geflügel nur Tiermehl von Schweinen verfüttert wird. Das kann die Kommission sicherstellen."
TSE ist eine Familie von Krankheiten, die sowohl bei Menschen als auch bei Tieren auftreten können, und durch eine Degeneration des Hirngewebes gekennzeichnet sind. Dies führt zu einer schwammartigen, tödlich verlaufenden Veränderung des Gehirngewebes. Zur Familie der TSE-Krankheiten gehören Creutzfeld-Jakob beim Menschen, die Bovine spongiforme Enzephalopathie (BSE) beim Rind, Scrapie bei kleinen Wiederkäuern (Schafe und Ziegen) und die Chronische Auszehrungskrankheit (CWD) bei Hirschen. Die Abgeordneten unterstützen diese Idee angesichts des in der EU bestehenden "Protein-Defizits", allerdings nur unter strikten Bedingungen und mit Schutzvorkehrungen. So müssen verarbeitete tierische Proteine von Arten kommen die keine Beziehung zu TSE-Erkrankungen haben, und dürfen nur an Nicht-Pflanzenfresser verfüttert werden. Das Verbot von Kannibalismus müsse weiterhin bestehen bleiben und nur verarbeitete tierische Proteine die für den menschlichen Verzehr geeignet sind, dürften genutzt werden, so die Abgeordneten. Die Abgeordneten äußerten sich weiterhin besorgt über die jüngsten Fälle von Kontaminierung von Futtermitteln etwa mit Dioxin. Sie fordern die EU-Mitgliedstaaten auf, bestehende Regeln anzuwenden und sie wenn nötig zu verschärfen.
Das EU-Parlament fordert einen höheren Frauenanteil für Wirtschaftsunternehmen
Zur Zeit sind 10 % der Direktoren und nur 3 % der Vorstandsvorsitzenden in den größten börsennotierten EU-Unternehmen Frauen. Hinzu kommt dass die Zahl der Frauen in den Führungsgremien der Unternehmen derzeit nur um einen halben Prozentpunkt pro Jahr wächst. In diesem langsamen Tempo würde es weitere fünfzig Jahre dauern, bis in den Führungsgremien der Unternehmen der Anteil beider Geschlechter mindestens 40 % betrüge. Sollte es nicht möglich sein mittels freiwilliger Maßnahmen die Anzahl der Frauen zu erhöhen, so müsse eine europaweite Gesetzgebung herangezogen werden, betonen die EU-Abgeordneten und erklärten: "Europa kann es sich nicht leisten, Talente ungenutzt zu lassen! Es geht bei der Befähigung der Frauen, eine Rolle in Unternehmensvorständen einzunehmen, nicht nur um Ethik und Gleichstellung. Es ist es auch entscheidend für wirtschaftliches Wachstum und einen wettbewerbsfähigen Binnenmarkt. “Mittels der Verabschiedung dieses Berichts über Frauen in wirtschaftlichen Führungspositionen, schickt das Europäische Parlament ein starkes Signal an Regierungen, Sozialpartner und Unternehmen in Europa. Sie fordern die Kommission auf, "bis 2012 legislative Maßnahmen einschließlich Quoten zur Steigerung der Vertretung von Frauen in den Führungsgremien von Unternehmen auf 30 % bis 2015 und auf 40 % bis 2020 vorzuschlagen", sollten freiwillige Maßnahmen nicht ausreichen, um diese Ziele zu erreichen.
Norwegen mit seinen beispielhaften Rechtsvorschriften zur Quote dient hierbei als Beispiel, und war das Vorbild für die Initiativen von Frankreich, den Niederlanden und Spanien, in denen verbindliche Frauenquoten für die Führungsgremien von Unternehmen festgelegt wurden. Dabei sollen auch andere Unternehmen, nicht nur die größten, eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter bieten. Dabei muss sich die Besetzung von Stellen in der Unternehmensführung auf die erforderlichen Fähigkeiten, Qualifikationen und der Erfahrung des Kandidaten stützen.
Unternehmen mit einem höheren Frauenanteil weisen bessere wirtschaftliche und finanzielle Erfolge auf und sollen als Beispiel für gesamteuropäisches Wachstum herangezogen werden. Um es mehr Frauen zu ermöglichen Führungspositionen überhaupt erst einzunehmen, sollen Weiterbildungskurse für Frauen und andere Formen der beruflichen Unterstützung, wie Mentoring- und Networkingprogramme, eingesetzt werden.
Dazu sollen Mitgliedstaaten die Betreuung von Kindern und von älteren und pflegebedürftigen Menschen, sowie steuerliche Anreize für Unternehmen, oder sonstige Ausgleichsmaßnahmen einführen, um berufstätigen Frauen und Männern dabei zu helfen, Familien- und Berufsleben miteinander zu vereinbaren.
Verkehrsdelikte im EU-Ausland
Am 6. Juli hat das EU-Parlament neue Vorgaben für die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit im Dienste der Verkehrssicherheit verabschiedet. So wird der Austausch von Fahrzeughalterdaten zwischen Mitgliedstaaten bald zur Regel werden, um Übertretungen der Straßenverkehrsordnung zu ahnden, egal wo in der EU sie begangen wurden. Eine Verbesserung der Verkehrssicherheit ist das oberste Ziel dieser Richtlinie. Es soll dabei sichergestellt werden, dass gleiches Recht für alle gilt, auch für jene Verkehrssünder, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen. "Nach jahrelangen Verhandlungen stellt diese Einigung einen ersten wichtigen Schritt in die richtige Richtung dar, um Verkehrssündern das Gefühl der Straflosigkeit zu nehmen und die Anzahl der Unfallopfer weiter zu reduzieren", erklärten die EU-Abgeordneten. Hierzu verpflichten sich die EU-Mitgliedstaaten verpflichten, die Lenker- oder Fahrzeughalterdaten im Falle einer schweren Übertretung auf Anfrage den Behörden eines anderen Mitgliedstaates diesem zur Verfügung zu stellen. Letztere senden dem Verkehrssünder dann einen persönlich adressierten, eingeschriebenen Brief, um ihn über das Delikt, die Strafe, sowie die rechtlichen Konsequenzen und Widerspruchsmöglichkeiten zu informieren. Strafverfolgung und Höhe des Bußgelds entsprechen in einem solchen Fall den Regeln des Staates in dem die Übertretung begangen wurde.
Grenzübergreifende Verfolgung soll in folgenden Fällen systematisch ermöglicht werden : Geschwindigkeitsübertretungen, Alkohol oder Drogen am Steuer, ein nichtangelegter Gurt, das Überfahren einer roten Ampel, Fahren ohne Motorradhelm, das Befahren eines für den Normalverkehr gesperrten Fahrstreifens (etwa Busspuren) und die illegale Nutzung von Mobiltelefonen oder anderen elektronischen Kommunikationsgeräten während der Fahrt.
Die Mitgliedstaaten haben nun 24 Monate Zeit, um die neuen Regeln umzusetzen. Ausgenommen bleiben vorerst Irland und das Vereinigte Königreich, die sich dem System später anschließen können, sowie Dänemark, aus verfassungsrechtlichen Gründen.
Sa. 27. August, 7 Uhr – So. 28. August, 21 Uhr
Ein Wochenende in Namur, Lüttich, Maastricht und Bonn
Sie erleben Namur: eine Residenzstadt, die seit der Föderalisierung Belgiens auch Sitz des wallonischen Regionalparlaments und des französischsprachigen Gemeinschaftsparlaments ist.
Lüttich: Die ehemalige Residenz und Festungsstadt war im Ersten und Zweiten Weltkrieg hart umkämpft und ist kulturelles Zentrum der Wallonie.
Maastricht: die französischste Stadt der Niederlande – wird auch als das Herz der Euregio bezeichnet.
Bonn: Residenz der Erzbischöfe und Kurfürsten von Köln.
Preis : DZ 220 € / EZ 230 €
Referenten : Bernd Wellhausen, Siebo M. H. Janssen
Anmeldung über Europe Direct: europedirect@stadt-koeln.de oder Tel.: (0221) 221-95304.


